GOLD

Leistungsabzeichen im Segelkunstflug

DER LEVEL

Mit dem goldenen Leistungsabzeichen im Segelkunstflug wird offiziell bescheinigt, dass der Pilot / die Pilotin Wettbewerbskunstflug auf dem Level Unlimited (Vollakro) durchführen kann.

Das goldene Leistungsabzeichen im Segelkunstflug ist somit die höchste Auszeichnung dieser Art.


REGELN FÜR DEN ERWERB

Folgende Regelungen treffen neben den allgemeinen Regelungen für Leistungsabzeichen für den 'Gold'-Flug zu:

  1. Der Flug muss EINSITZIG (alleine an Bord) geflogen werden (kein Safety-Pilot zulässig).
  2. Der Flug wird unter Aufsicht eines Abnahmeberechtigten für das Goldene Leistungsabzeichen durchgeführt.
  3. Während des Fluges müssen alle im Programm festgelegten Figuren geflogen werden, keine davon darf mit 0.0, HZ oder PZ (Null) bewertet worden sein.
  4. Geflogen wird entweder ein KÜRPROGRAMM oder eine aktuelle FREE KNOWN.
  5. Der Flug muss innerhalb einer Box von 1000m x 1000m x 1000m stattfinden.
  6. Die Luftverkehrsregeln und Mindestflughöhen sind zu beachten. Boxhöhe in Österreich daher 517m - 1517m über Grund. Auf genehmigten Luftfahrtveranstaltungen (Wettbewerbe, Trainingscamps) mit aufrechter Genehmigung zur Unterschreitung der Mindestflughöhe ist die Boxhöhe 200m - 1200m über Grund.

DAS GOLDPROGRAMM

Eine zusätzliche Schwierigkeit beim Gold-Programm ist jene, dass sich der Pilot / die Pilotin das Programm vor Beginn des Fluges selbständig zurechtlegen muss. Dies unter der Beachtung der FAI / CIVA Sportregeln für den Segelkunstflug. Der K-Faktor für dieses Programm beträgt mindestens 230.
Der Abnahmeberechtigte hat vor Antritt des Fluges zusätzlich zu Prüfen, ob das gewählte Programm allen Anorderungskriterien entspreicht.

Kürprogramm

Die Regelungen zur Erstellung eines Kürprogrammes finden sich in einer früheren Ausgabe des FAI / CIVA Sporting Code Section 6, Version 2015. Es sind Figurenanzahl, K-Faktoren und Reichhaltigkeitskriterien zu beachten, siehe Kapitel 4.3.3.

Free Known

Die Freie Pflicht (Free Known) besteht aus 5 vorgebenen Figuren sowie weiteren 5 selbst gewählten Figuren. Insgesamt müssen gewisse Reichhaltigkeitskriterien laut Sporting Code in der aktuellen Revision erfüllt sein.


Abnahmeberechtigte

Folgende Personen sind derzeit berechtigt, Flüge für den Erwerb von Leistungsabzeichen im Segelkunstflug in Österreich zu bewerten:

Bronze Silber Gold
Aktive Internationale Punkterichter* X X X
* Als Aktive Internationale Punkterichter gelten jene Personen, die in der FAI / CIVA Liste der Punkterichter genannt sind und folgende Kriterien erfüllen: Tätigkeit als Judge oder Judge Assistant auf einem internationalen FAI / CIVA Kunstflugwettbewerb (WM, EM, World (Air) Games) innerhalb der vorangehenden 36 Monate oder Tätigkeit als Punkterichter (Judge) auf einem nationalen Kunstflugwettbewerb innerhalb der vorangehenden 36 Monate.


Aktuelle Liste der Abnahmeberechtigten Punkterichter auf der Homepage der FAI / CIVA