BRONZE

Leistungsabzeichen im Segelkunstflug

DER LEVEL

Mit dem bronzenen Leistungsabzeichen im Segelkunstflug wird offiziell bescheinigt, dass der Pilot / die Pilotin Wettbewerbskunstflug auf dem Level Sportsmen (Einsteigerklasse) durchführen kann.

Aus diesem Grund sind auch die Bekannten Pflichtprogramme vieler Einsteigerwettbewerbe ähnlich dem 'Bronzeprogramm' oder bestehen sogar aus den Figuren dieses Programms.


REGELN FÜR DEN ERWERB

Folgende Regelungen treffen neben den allgemeinen Regelungen für Leistungsabzeichen für den 'Bronze'-Flug zu:

  1. Der Flug muss EINSITZIG (alleine an Bord) geflogen werden (kein Safety-Pilot zulässig).
  2. Der Flug wird unter Aufsicht eines Abnahmeberechtigten für das Bronzene Leistungsabzeichen durchgeführt.
  3. Während des Fluges müssen alle im Programm festgelegten Figuren geflogen werden, keine davon darf mit 0.0, HZ oder PZ (Null) bewertet worden sein.
  4. Geflogen wird das unten dargestelle Programm (=Bronzeprogramm).
  5. Der Flug muss innerhalb einer Box von 2000m x 2000m x 1000m stattfinden.
  6. Die Luftverkehrsregeln und Mindestflughöhen sind zu beachten. Boxhöhe in Österreich daher 517m - 1517m über Grund.

DAS BRONZEPROGRAMM

Folgendes Programm muss ohne 'Null'-Bewertungen (HZ, PZ, 0.0) in einem Zug geflogen werden:

Figure String für Open Aero:
-2% id cc(2)2`+````` -4% +db........--~ -2 ~+`h.'+ 22 -2% ``+pb+`` ````+oj++ ~++1j 1 -2% d

PDF Dokument mit Programmsequenz, K-Faktoren und Bewertungsbogen


Abnahmeberechtigte

Folgende Personen sind derzeit berechtigt, Flüge für den Erwerb von Leistungsabzeichen im Segelkunstflug in Österreich zu bewerten:

Bronze Silber Gold
Aktive Internationale Punkterichter* X X X
Aktive Piloten des Nationalteams Unlimited** X X
Aktive Piloten des Nationalteams Advanced** X
Ausgewählte Kunstflug-Lehrberechtigte X
* Als Aktive Internationale Punkterichter gelten jene Personen, die in der FAI / CIVA Liste der Punkterichter genannt sind und folgende Kriterien erfüllen: Tätigkeit als Judge oder Judge Assistant auf einem internationalen FAI / CIVA Kunstflugwettbewerb (WM, EM, World (Air) Games) innerhalb der vorangehenden 36 Monate oder Tätigkeit als Punkterichter (Judge) auf einem nationalen Kunstflugwettbewerb innerhalb der vorangehenden 36 Monate.
** Als Aktive Piloten des Nationalteams gelten jene Personen, die in den vorangehenden 36 Monaten Österreich in einem internationalen FAI / CIVA Kunstflugwettbewerb (WM, EM, World (Air) Games) vertreten haben.

Aktuelle Liste der Abnahmeberechtigten auf der Homepage des Österreichischen Aeroclubs