SILBER

Leistungsabzeichen im Segelkunstflug

DER LEVEL

Mit dem silbernen Leistungsabzeichen im Segelkunstflug wird offiziell bescheinigt, dass der Pilot / die Pilotin Wettbewerbskunstflug auf dem Level Advanced (Halbakro) durchführen kann.

Insbesondere im deutschsprachigen Raum ist das silberne Leistungsabzeichen oft eine Voraussetzung um kunstflugtaugliche Hochleistungssegelflugzeuge (z.B. Fox, Swift) zu fliegen.


REGELN FÜR DEN ERWERB

Folgende Regelungen treffen neben den allgemeinen Regelungen für Leistungsabzeichen für den 'Silber'-Flug zu:

  1. Der Flug muss EINSITZIG (alleine an Bord) geflogen werden (kein Safety-Pilot zulässig).
  2. Der Flug wird unter Aufsicht eines Abnahmeberechtigten für das Silberne Leistungsabzeichen durchgeführt.
  3. Während des Fluges müssen alle im Programm festgelegten Figuren geflogen werden, keine davon darf mit 0.0, HZ oder PZ (Null) bewertet worden sein.
  4. Geflogen wird das unten dargestelle Programm (=Silberprogramm).
  5. Der Flug muss innerhalb einer Box von 1000m x 1000m x 1000m stattfinden.
  6. Die Luftverkehrsregeln und Mindestflughöhen sind zu beachten. Boxhöhe in Österreich daher 517m - 1517m über Grund. Auf genehmigten Luftfahrtveranstaltungen (Wettbewerbe, Trainingscamps) mit aufrechter Genehmigung zur Unterschreitung der Mindestflughöhe ist die Boxhöhe 300m - 1300m über Grund.

DAS SILBERPROGRAMM

Folgendes Programm muss ohne 'Null'-Bewertungen (HZ, PZ, 0.0) in einem Zug geflogen werden:

Figure String für Open Aero:
id o -4% +db......''- -1- -2j- -.'2+~ ~~h.. -1% cc(2)2` /1j1 ~~+oj 44 -1% d

PDF Dokument mit Programmsequenz, K-Faktoren und Bewertungsbogen


Abnahmeberechtigte

Folgende Personen sind derzeit berechtigt, Flüge für den Erwerb von Leistungsabzeichen im Segelkunstflug in Österreich zu bewerten:

Bronze Silber Gold
Aktive Internationale Punkterichter* X X X
Aktive Piloten des Nationalteams Unlimited** X X
* Als Aktive Internationale Punkterichter gelten jene Personen, die in der FAI / CIVA Liste der Punkterichter genannt sind und folgende Kriterien erfüllen: Tätigkeit als Judge oder Judge Assistant auf einem internationalen FAI / CIVA Kunstflugwettbewerb (WM, EM, World (Air) Games) innerhalb der vorangehenden 36 Monate oder Tätigkeit als Punkterichter (Judge) auf einem nationalen Kunstflugwettbewerb innerhalb der vorangehenden 36 Monate.
** Als Aktive Piloten des Nationalteams gelten jene Personen, die in den vorangehenden 36 Monaten Österreich in einem internationalen FAI / CIVA Kunstflugwettbewerb (WM, EM, World (Air) Games) vertreten haben.

Aktuelle Liste der Abnahmeberechtigten auf der Homepage des Österreichischen Aeroclubs